Leistungen
Ersttermin
Der Termin dauert ungefähr 60 Minuten bei 120€ Behandlungskosten.
Der erste Termin besteht aus einer Umfassenden Diagnostik, Beratung und Probebehandlung.
Eine gründliche Untersuchung ist der Grundstein für eine zielführende Behandlung.
Bringen Sie hierfür wenn möglich alle vorhandenen Unterlagen mit ( Bildgebende Verfahren, Blutbild, Diagnosen, Medikamentenplan etc.)
Ich erstelle für Sie eine Behandlungsstrategie und stehe bereit für Ihre Fragen.
Leistungen des Ersttermins können aus den Bereichen der Osteopathie, Physiotherapie sowie sonstige Heilpraktiker Tätigkeiten zusammenschließen.
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Folgetermin
Folgetermine dauern je nach Bedarf zwischen 30-60 Minuten bei 50-100€ Behandlungskosten.
In Folgebehandlungen werden alle Bereichen meiner Qualifikation anwenden, welche für Ihre Genesung zielführend sind.
Akupunktur
Der Ersttermin für Akupunktur inkl. Untersuchung dauert ca. 45 Minuten bei 75€.
Bei Folgeterminen der Akupunktur oder bereits bekannte Patienten wird je nach Zeitaufwand berechnet und die Zeitersparnis reduziert die Kosten.
Meist ca. 50€ Behandlungskosten.
Sind Sie und Ihre Problematik bereits bei mir bekannt, muss keine zusätzliche Zeit für eine Erstuntersuchung/Ersttermin gebucht werden.
Sonstiges
Sonstige Leistungen (wie z.B. Private Physiotherapie Rezepte, Kinesiotape, Schröpfen,...) werden nach Absprache je nach Zeitaufwand und Therapiemethode abgerechnet.
Kostenerstattung
Die Kosten sind als Selbstzahler zu Leisten und können unabhängig von Ihrer Versicherung wahrgenommen werden. Sie brauchen hierfür auch kein Rezept oder Überweisung. Selbstzahler können die Rechnung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Private Krankenversicherungen (PKVs) sowie Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages oder Tarifs die Kosten einer Behandlung – abzüglich eines möglichen Selbstbehalts. Dies ist abhängig von Ihrem Versicherungstarif. Sind Heilpraktikerleistungen (Osteopathie/Akupunktur/...) mitversichert, rechne ich die Behandlung gern über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Die Abrechnung erfolgt, wie bei allen anderen privat medizinischen Leistungserbringern, direkt über den Patienten.
Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme vorher mit ihrer Versicherung.